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    Ich bin Kleinunternehmer

    Als Kleinunternehmer bin ich gemäß § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) von der Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet, dass ich auf meinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen darf und somit auch keine Vorsteuer geltend machen kann. Diese Regelung vereinfacht die Buchhaltung erheblich und ist besonders für kleine Unternehmen und Existenzgründer von Vorteil.